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Corona Virus / COVID-19

1. Ist eine Behandlung in Coronazeiten überhaupt möglich?

Ja. Unsere Therapeuten arbeiten unter strengen Hygienemaßnahmen mit Handschuhen und Mundschutz. Nach jeder Behandlung desinfizieren wir unsere Hände und Therapiegeräte.

2. Muss ich beim Training eine Maske tragen?

Nein. Wir können während dem Training genügend Sicherheitsabstand einhalten. Deshalb muss keine Maske getragen werden.

3. Muss ich während der Behandlung eine Maske tragen?

Ja. Wir würden Sie bitten während der Behandlung eine Maske zu tragen. Da wir manuell behandeln, können wir den Mindestabstand nicht einhalten. Selbstverständlich tragen auch wir Therapeuten während der Behandlung eine Maske und Handschuhe.

4. Ich gehöre zu einer Riskiogruppe. Ist eine Behandlung trotzdem möglich?

In diesem Fall bitten wir Sie telefonisch mit uns Kontakt aufzunehmen. Eine Behandlung ist unter Einhaltung gewisser Kriterien möglich.

Kosten

1. Was bedeutet Wahlphysiotherapie?

Als Wahltherapiepraxis haben wir keine Verträge zu den Krankenversicherungsträgern. Patienten von Wahltherapiepraxen sind daher gleichsam Privatpatienten. Sie müssen die Kosten für die Therapie erst einmal selbst tragen. Daher ist es uns wichtig, dass wir Sie über die Art der vorzunehmenden Maßnahmen sowie deren medizinischen Indikation und Notwendigkeit genau aufklären.

2. Erstattet meine Krankenkasse Wahltherapiekosten?

Die Kosten werden zum Teil von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Die Höhe der Rückerstattung ist abhängig vom Umfang der Verordnung für Physiotherapie. Ihre Zusatzversicherung erstattet im Normalfall den Differenzbetrag zur vollen Rechnungssumme

3. Lässt sich die Höhe der Therapiekosten abschätzen?

Ja. Am besten Sie rufen uns an und wir sprechen über Ihre Problematik. So lässt sich in den meisten Fällen schnell abschätzen, in welchem Umfang die Behandlung erfolgen sollte und wie hoch die Kosten sind.

4. Kann die Behandlung trotz Verordnung von 6 oder 10 Einheiten auch früher beendet werden?

Ja. Nur weil 6 oder 10 Einheiten verordnet werden, heißt das nicht, dass wir alle Einheiten absolvieren. Manche Probleme sind schon nach wenigen Behandlungen unter Kontrolle. Wir entscheiden dann gemeinsam, ob eine Fortsetzung weiterhin sinnvoll ist, oder ob die Therapie bereits beendet werden kann.

Verordnung

1. Brauche ich eine Verordnung für meine physiotherapeutische Behandlung?

Ja, wenn Sie mit Beschwerden des Bewegungsapparats oder nach einem Unfall zu uns kommen. Die Verordnung muss bis zur zweiten Therapie ausgestellt sein. Nein, wenn Sie eine rein präventive Physiotherapie machen wollen.

2. Muss ich meine Verordnung bewilligen lassen?

Das kommt ganz auf Ihre Krankenkasse an. Wir empfehlen Ihnen jedoch, Ihre Verordnung im Laufe der ersten beiden Behandlungen bewilligen zu lassen.

3. Wie lasse ich meine Verordnung bewilligen?

Sie können Ihre Verordnung für Physiotherapie entweder persönlich bei Ihrer Krankenkasse, oder online zur Bewilligung einreichen. Zur Einreichung online benötigen Sie eine Bürgerkarte oder eine Handysignatur.

4. Wie lange ist meine Verordnung gültig?

Das kommt ganz auf Ihre Krankenkasse an. Bewilligte Verordnungen der ÖGK gelten in dem Quartal in dem sie bewilligt wurden und in dem darauf folgenden. Bewilligte Verordnungen der SVS gelten 1 Jahr.

Physiotherapeutische Behandlung

1. Was muss ich zu meinen Behandlungen mitbringen?

Bitte nehmen Sie zu Ihrer ersten Behandlung aktuelle Befunde mit. In den weiteren Behandlungen benötigen Sie Sportgewand (Kurze Hose, T-shirt, Sport-BH), da es für Sie angenehmer sein wird, sich zu bewegen und behandelt zu werden.

2. Bleibe ich immer beim gleichen Therapeuten, bei der gleichen Therapeutin?

Ja. Das ist von Anfang an so geplant. Nur so kann die beste Therapiequalität gewährleistet werden. Ein Wechsel kann nach Absprache erfolgen, zum Beispiel wenn TherapeutInnen krank werden.

3. Ich merke keine Verbesserung, soll ich meine Therapie abbrechen?

Das kommt ganz auf die Situation an. Wir holen uns während des gesamten Therapieprozess regelmäßig Feedback von Ihnen ein. Dabei besprechen wir, ob eine Fortsetzung noch Sinn macht. Sollte eine Problematik durch Physiotherapie nicht beeinflussbar sein, teilen wir Ihnen das schon im Laufe der ersten 2 bis 4 Therapien mit.